Die Sicherung wird ebenfalls verschluesselt — aber die Wahl des Schluessels ist wichtiger als die Entscheidung selbst. Mit dem Geraeteschluessel verschluesselt waere sie genau dann unlesbar, wenn man sie braucht: Geraet zerstoert, Baustein weg, Sicherung wertlos. Sie traegt deshalb einen eigenen Schluessel, der nicht am Geraet haengt und den der Kunde verwahrt. Zum Sicherheitstoken: Er loest an drei Stellen drei verschiedene Probleme, die leicht verwechselt werden. Als Wiederherstellung tragfaehig, als zweiter Faktor eigenstaendig sinnvoll — als dauerhaft steckende Startbedingung aber ohne Gewinn gegenueber dem Sicherheitsbaustein, weil beide gegen ein entwendetes Laufwerk schuetzen und keiner gegen ein entwendetes Geraet. Echt und verkaufbar ist der Fall, in dem der Token bewusst entfernt wird. Deshalb: Sicherheitsbaustein bleibt der Regelweg, Token ist Zusatzausstattung fuer Kunden, die 'startet nicht ohne Token' verlangen — mit der ausgesprochenen Folge, dass das Geraet nach einem Stromausfall nicht von allein hochkommt. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
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# ADR-0003 — Der Bestandsbereich ist verschlüsselt, gelöscht wird über den Schlüssel
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**Stand:** Angenommen, 20.08.2026 · **Entscheidet:** CIO Thomas Reitz
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**Bezug:** `ADR-0002` (Startverfahren), Bedienkonzept §4 · **Betrifft:** Ersteinrichtung,
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Konsolenmenü, Fassungswechsel, Außerbetriebnahme
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## Worum es geht
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Ein Gerät steht beim Kunden im Serverraum. Wer bis dorthin kommt, ist freigegeben — der Raum ist
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die Zugangskontrolle, und so arbeitet jedes Netzwerkgerät. Die Annahme trägt aber genau so lange,
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wie das Gerät im Haus des Kunden bleibt.
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**Sie trägt nicht mehr, wenn ein Laufwerk das Haus verlässt:** bei Reparatur, bei Austausch, bei
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Rückgabe am Vertragsende, bei Entsorgung. Dann entscheidet nicht mehr das Türschloss, sondern
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allein das, was auf dem Datenträger steht.
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Die Frage lautet deshalb: **Was gibt ein Laufwerk her, das aus dem Gerät ausgebaut wird?**
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## Die Entscheidung
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**Der Bestandsbereich wird bei der Einrichtung verschlüsselt. Ohne Ausnahme und ohne Schalter.**
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Er trägt alles, was dem Kunden gehört — Zustandsdatenbank, Wissensspeicher, Vektorindex, Tresor,
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Protokolle. Genau deshalb ist er auch der richtige und einzige Ort dafür: Die Regel „alles
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Dauerhafte gehört in den Bestand" macht die Verschlüsselung **eines** Bereichs ausreichend.
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**Die Wurzeln werden nicht verschlüsselt, sondern auf Unversehrtheit geprüft.**
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Das ist kein Sparen, sondern eine andere Frage. In den Wurzeln steht unsere ausgelieferte Software
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— sie ist auf jedem Gerät dieselbe und damit kein Geheimnis. **Vertraulichkeit ist dort kein Thema,
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Unversehrtheit sehr wohl:** Wer den Datenträger in der Hand hat, könnte die Wurzel verändern und
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das Gerät startete sie. Dagegen hilft keine Verschlüsselung, sondern eine Prüfung beim Start.
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Das passt zudem zum A/B-Verfahren: Eine nur lesbare, geprüfte Wurzel ist ohnehin das, was der
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Fassungswechsel voraussetzt.
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## Sichere Löschung heißt Schlüsselvernichtung
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**Auf Flash-Speichern ist Überschreiben nicht verlässlich.** Die Verschleißverteilung des Laufwerks
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schreibt an eine andere Stelle, als der Befehl meint; überschriebene Blöcke können physisch
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erhalten bleiben. Ein Löschlauf, der stundenlang Nullen schreibt, erzeugt vor allem ein gutes
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Gefühl.
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**Ist der Bereich verschlüsselt, ist die Löschung die Vernichtung des Schlüssels.** Das dauert
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Sekunden, ist vollständig und lässt sich belegen. Der Rest ist Rauschen.
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> Deshalb hängen die beiden Festlegungen zusammen: **Ohne Verschlüsselung gibt es keine verlässliche
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> Löschung.** Wer B will, muss A haben.
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Drei Stufen, weil drei verschiedene Absichten dahinterstehen:
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| Stufe | Was geschieht | Wofür |
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|---|---|---|
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| **Einstellungen zurücksetzen** | Netz, Kennwörter, Zertifikate, Einrichtungszustand. Der Bestand bleibt | Ausgesperrt, falsch eingerichtet |
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| **Sichere Datenlöschung** | Der Schlüssel wird vernichtet. Der Bestand ist damit unwiederbringlich | Weitergabe, Rückgabe, Vertragsende |
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| **Datenträger bereinigen** | Zusätzlich der Löschbefehl des Laufwerks selbst | Entsorgung, Reparatur außer Haus |
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Die zweite und dritte Stufe erzeugen einen **Löschnachweis** auf USB: Gerätekennung, Seriennummer
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des Laufwerks, angewandtes Verfahren, Zeitpunkt, Ergebnis. Das ist kein Beiwerk — bei einem
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Produkt, dessen Verkaufsargument der Nachweis ist, wäre eine Löschung ohne Beleg ein Widerspruch in
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sich. Und es ist genau das, was ein Kunde am Vertragsende verlangt.
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## Der Schlüssel muss ohne Menschen verfügbar sein — und das ist die harte Stelle
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Ein Gerät im Serverraum muss nach einem Stromausfall von allein hochkommen. Niemand tippt um drei
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Uhr nachts eine Passphrase. Der Schlüssel bindet deshalb an den **Sicherheitsbaustein der
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Hardware**, der ihn nur herausgibt, wenn die Messung des Startzustands stimmt.
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**Damit wird aus einer Tresorfrage eine Gerätefrage.** Die offene Frage O-8 betraf bisher die
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Zugangsdaten; sie betrifft jetzt den gesamten Datenbestand.
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> **Und sie kollidiert mit dem Fassungswechsel.** Die Messung des Startzustands ändert sich mit
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> Kern und Startlader — also bei **jedem** Update. Wird der Schlüssel nicht vorher auch für die neue
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> Fassung hinterlegt, steht nach dem Umschalten ein Gerät da, das oben ist und an seine eigenen
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> Daten nicht herankommt.
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>
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> Das ist der schlimmste denkbare Ausgang: **nicht ein misslungenes Update, sondern ein
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> unerreichbarer Bestand.** Und der Rücksprung rettet es nur, solange die alte Messung noch gültig
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> ist.
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Daraus folgt eine Reihenfolge, die nicht verhandelbar ist:
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**Der Fassungswechsel hinterlegt den Schlüssel für die neue Fassung, solange die alte noch läuft
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und der Bereich offen ist — und erst danach schaltet er um.** Wird das vergessen, ist das kein
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Schönheitsfehler, sondern ein Datenverlust.
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## Was daraus für den Nachweis folgt
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Zum ersten Nachweis des Erzeugnisses — der Rücksprung greift von selbst — kommt ein zweiter, und er
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ist genauso wichtig:
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> **Nach einem Fassungswechsel und nach einem Rücksprung ist der Bestandsbereich erreichbar.**
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Er lässt sich nur auf echter Hardware mit echtem Sicherheitsbaustein erbringen, nicht in einer
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virtuellen Maschine.
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## Die Sicherung wird mit einem anderen Schlüssel verschlüsselt
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*Ergänzt am 20.08.2026 auf Entscheidung des CIO.*
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Eine Sicherung, die unverschlüsselt auf einem Netzlaufwerk des Kunden liegt, hebt die
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Verschlüsselung des Geräts vollständig auf. Sie wird deshalb ebenfalls verschlüsselt.
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**Dabei ist die Wahl des Schlüssels wichtiger als die Entscheidung selbst.**
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Eine Sicherung existiert für den Fall, dass das Gerät nicht mehr da ist. Würde sie mit dem
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Geräteschlüssel verschlüsselt — dem, der am Sicherheitsbaustein hängt —, wäre sie **genau dann
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unlesbar, wenn man sie braucht**: Gerät zerstört, Baustein weg, Schlüssel weg, Sicherung wertlos.
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Das wäre keine Sicherung, sondern eine aufwendige Art, Speicherplatz zu belegen.
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> **Die Sicherung trägt einen eigenen Schlüssel, der nicht am Gerät hängt und den der Kunde
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> verwahrt.** Er wird bei der Einrichtung erzeugt und einmalig ausgegeben.
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Daraus folgt eine Pflicht, die ins Handbuch und in die Einrichtung gehört: **Wer den
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Sicherungsschlüssel verliert, hat keine Sicherung.** Das muss bei der Ausgabe unmissverständlich
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dastehen — und die Ausgabe gehört in die Prüfspur, damit später nachweisbar ist, dass sie
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stattgefunden hat.
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## Zum Sicherheitstoken als Schlüsselträger
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*Geprüft am 20.08.2026 auf Anregung des CIO.*
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Ein Hardware-Token kann an drei verschiedenen Stellen eingesetzt werden, und sie lösen **nicht
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dasselbe Problem**. Sie werden leicht verwechselt.
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| Einsatz | Was es leistet | Bewertung |
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|---|---|---|
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| **Als Wiederherstellung** — Token im Tresor des Kunden, entsperrt bei Ausfall des Sicherheitsbausteins | Löst den Totalverlust bei Defekt der Hauptplatine | **tragfähig** — aber eine ausgedruckte Wiederherstellungslosung leistet dasselbe ohne Lieferkette |
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| **Als Startbedingung** — Token steckt dauerhaft im Gerät | Das Laufwerk allein ist wertlos | **kein Gewinn gegenüber dem Sicherheitsbaustein**, siehe unten |
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| **Als zweiter Faktor** für die Verwaltung | Anmeldung an Konsole und Oberfläche | **eigenständig sinnvoll**, unabhängig von der Verschlüsselung |
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**Warum ein dauerhaft steckender Token nichts hinzufügt:** Er schützt gegen ein entwendetes
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Laufwerk — aber das tut der Sicherheitsbaustein auch, denn der ist auf der Hauptplatine verlötet.
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Gegen ein entwendetes **Gerät** schützt keiner von beiden, weil beide mitgehen. Der Token bringt
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also dieselbe Wirkung und zusätzlich ein Teil, das verloren gehen, herausgezogen oder vergessen
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werden kann.
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**Ein Fall ist trotzdem echt und verkaufbar:** Wenn der Token **bewusst entfernt** wird — beim
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Verlassen des Geländes, über Nacht, bei Außerbetriebnahme —, ist das Gerät ohne ihn nicht
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startfähig. Das ist eine Eigenschaft, die in Hochsicherheitsumgebungen verlangt wird, und sie hebt
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den Schutz über das hinaus, was ein verlöteter Baustein leisten kann.
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> **Festlegung: Der Sicherheitsbaustein bleibt der Regelweg. Ein Token ist eine Zusatzausstattung
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> für Kunden, die „startet nicht ohne Token" ausdrücklich verlangen — und dann mit der
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> ausgesprochenen Folge, dass das Gerät nach einem Stromausfall nicht von allein hochkommt.**
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Dieser letzte Halbsatz ist der Preis und gehört ins Datenblatt: Ein Gerät, das ohne Token nicht
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startet, kann nach einem nächtlichen Stromausfall nicht selbsttätig wiederkommen — es sei denn, der
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Token steckt, und dann ist man wieder beim Regelfall.
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**Was gegen Token in der Fläche spricht,** unabhängig von der Sicherheit: Je Gerät ein Stück
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Bestandsführung, Ersatzteile, ein weiterer Einzellieferant — und die Firmware eines Tokens lässt
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sich nicht aktualisieren, eine Schwachstelle wäre also ein Austausch über den ganzen Bestand
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hinweg. Bei einem Erzeugnis mit fünf Jahren Versorgungspflicht ist das ein Posten, der bedacht sein
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will.
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## Die verworfenen Alternativen
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**Verschlüsselung als Option anbieten.** Verlockend, weil es die Entsperrung beim Start zunächst
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umgeht und die Ersteinrichtung vereinfacht. Dagegen steht, dass eine Sicherheitseigenschaft, die
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abschaltbar ist, im Zweifel abgeschaltet ist — und dass ein Gerät ohne sie keine verlässliche
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Löschung kennt. Ein Produkt, das in Banken und Verteidigungsbereiche verkauft werden soll, kann das
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nicht als Wahlmöglichkeit führen.
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**Löschen durch Überschreiben.** Der vertraute Weg, und auf drehenden Platten war er richtig. Auf
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Flash-Speichern ist er langsam und gibt eine Sicherheit vor, die er nicht hat.
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**Auch die Wurzeln verschlüsseln.** Kostet Vertraulichkeit, die es dort nicht zu schützen gibt, und
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verlegt die Entsperrung in den Startvorgang **vor** den Selbstprüflauf — womit ein Fehler dort das
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Gerät unrettbar macht, statt einen Rücksprung auszulösen. Der Rückweg ist mehr wert als die
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Verschlüsselung von Dateien, die auf jedem Gerät gleich sind.
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