xinionos/docs/decisions
Thomas Reitz 6aea516624 Name bestaetigt: XinionOS, abgeleitet von der Hausmarke
Die schuetzbare Eigenart liegt in Xinion, nicht im beschreibenden Zusatz
OS. Ein Name, dessen unterscheidungskraeftiger Teil dem Haus ohnehin
gehoert, ist tragfaehiger als ein eigenes Kunstwort, das zusaetzlich
verteidigt werden muesste.

Die Kurzform XinOS ist geprueft und verworfen: Nach Abzug des
beschreibenden OS bleibt die Silbe Xin, damit ist die
Unterscheidungskraft gering — und mit Xinuos gibt es bereits einen
Anbieter von Betriebssystemen mit klanglich aehnlichem Namen.

Die Abhaengigkeit ist festgehalten: Die Marke Xinion ist noch nicht
eingetragen, solange ist der Name benutzbar aber nicht
verteidigungsfaehig. Bei der Anmeldung sind Klasse 9 und Klasse 42 noetig
— eine Eintragung nur fuer IT-Dienstleistungen hilft einem
ausgelieferten Betriebssystem nicht.

Faellig ist die Klaerung, bevor der Name auf ein Geraet, in ein
CRA-Dossier oder auf ein Datenblatt kommt. Nicht bevor er auf einen
Ordner kommt.

Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
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ADR-0001-eigenes-betriebssystem.md Name bestaetigt: XinionOS, abgeleitet von der Hausmarke 2026-08-20 13:02:46 +02:00
ADR-0002-startverfahren-und-ruecksprung.md XinionOS als eigenes Erzeugnis herausgeloest 2026-08-20 08:02:55 +02:00